Falls Sie auf Unregelmäßigkeiten stoßen oder Bedenken haben, nutzen Sie bitte unser
Hinweisgeberformular.
Alternativ können Sie uns Ihre Meldung auch per E-Mail an infinex@gidd-service.de senden oder uns
telefonisch unter +49 711 89217-393 kontaktieren. Welchen Weg der Kontaktaufnahme Sie zu uns nutzen
wollen
haben Sie immer die Möglichkeit sich anonym zu melden. Ihr Beitrag ist entscheidend für unsere
gemeinsame
Verpflichtung zu Fairness und Verantwortlichkeit. Vielen Dank im Voraus für Ihre
Unterstützung!
Wenn Sie ein Feedback zu Ihrem Anliegen von uns erhalten möchten, geben Sie bitte zumindest Ihre
E-Mail-Adresse und/oder Ihre Telefonnummer an.
Mehr Informationen dazu:
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Richtlinie Hinweisgeber
Ziel des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) ist es, Mitarbeitende zu schützen, die Kenntnisse von
Rechtsverstößen erlangen und diese melden. Das Hinweisgeberschutzgesetz schützt den Hinweisgeber
(Mitarbeitenden) vor möglichen Konsequenzen. Infinex als Arbeitgeber ist durch das
Hinweisgeberschutzgesetz
verpflichtet, Meldewege einzurichten, damit Mitarbeitenden ermöglicht wird, Rechtsverstöße zu
melden.
Welche Meldung fällt unter das Hinweisgeberschutzgesetz?
Folgende Verstöße fallen insbesondere unter das Gesetz:
• Verstöße gegen Straf- und Bußgeldvorschriften aus den Bereichen des Arbeitsschutzes,
des Mindestlohngesetzes sowie des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
• Regelungen zur Bekämpfung der Geldwäsche
• Vorgaben zur Produktsicherheit
• Vorgaben zum Umweltschutz sowie der Lebensmittelsicherheit
• Regelungen des Verbraucherschutzes
• Regelungen des Datenschutzes
Wie kann ein Vorfall gemeldet werden?
Es existiert eine intern eingerichtet Meldestelle, an die sich alle Mitarbeitenden wenden können.
Eine
Meldung eines Vorfalls, der unter das HinSchG fällt, kann sowohl telefonisch als auch per Mail
gemacht
werden.
• Meldung per E-Mail: infinex@gidd-service.de
• Meldung telefonisch: +49 711 89217-393
Wie wird der Grundsatz der Vertraulichkeit berücksichtigt?
Die interne Meldestelle ist so gestaltet, dass die Identität der hinweisgebenden Person, der
Personen, die
Gegenstand der Meldung sind, sowie der sonstigen in der Meldung erwähnten Personen, geschützt wird.
Die
Identität dieser Personen wird nur den zur Entgegennahme der Meldung sowie den zur Ergreifung von
Gegenmaßnahmen
zuständigen Personen bekannt.
Wie wird mit einer Meldung weiter vorgegangen?
Eine Meldung, die über die oben beschriebenen Wege eingeht, wird direkt an Herr Peter Seidel
(Datenschutzbeauftragter der Infinex Group) weitergeleitet. Herr Seidel bestätigt den Eingang der
Meldung
innerhalb von 7 Tagen gegenüber der hinweisgebenden Person. Um dem Hinweis nachzugehen und den
möglichen
Verstoß aufzuarbeiten, wird sich Herr Seidel mit den entsprechenden Personen bei Infinex (z. B.
Geschäftsführung, IT, Personal o.ä.) erkundigen, um den Sachverhalt zu klären. Anschließend wird
sich Herr
Seidel innerhalb von 3 Monaten bei der hinweisgebenden Person melden und eine Rückmeldung zum
Hinweis geben.